Trotz verkürzter Arme und Beine: Schwerste Behinderung führt nicht immer zu Pflegegrad fünf
Der Pflegegrad definiert den Grad der Pflegebedürftigkeit und beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Können behinderte Menschen ihre Beeinträchtigungen mit Hilfsmitteln teilweise ausgleichen, kommt der höchste Pflegegrad nicht in Betracht, urteilt das Bundessozialgericht.