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400 Euro für Besitzstörung auf Parkplatz? Höchstgericht dreht Abmahnindustrie den Hahn zu (derStandard)

Ein privates Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, bei Besitzstörungen gezielt Geld einzutreiben. Laut dem Obersten Gerichtshof ist das unzulässig Fälle wie dieser kommen in der Praxis immer wieder vor: Ein Autofahrer hält kurz auf einem

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