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Cannabis-Legalisierung: Wie es genau aussieht | Fragen und Antworten

Cannabis-Legalisierung: Wie es genau aussieht | Fragen und Antworten

Der Bundestag hat entschieden: Cannabis wird legal – zumindest unter bestimmten Bedingungen und Einschränkungen. Ein Überblick. Wer mit Cannabis erwischt wird, muss bisher mit einer Geldstrafe oder in schweren Fällen sogar mit Gefängnis rechnen. Das soll sich ändern: Der Bundestag billigte am Freitag einen Gesetzentwurf, der den Besitz und kontrollierten Anbau der Droge zum privaten Gebrauch zuzulassen soll – allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Fragen und Antworten zu den Plänen: Was ist Cannabis? Cannabis ist eine Hanfpflanze. Sie enthält den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Das Rauschmittel stammt dabei aus den Blütenspitzen und Blättern oder dem Cannabisharz. Als Droge wird Cannabis hauptsächlich geraucht, oft vermischt mit Tabak. In kleinen Dosen erzeugt der Konsum Euphorie, Angstverlust, Beruhigung und Schläfrigkeit. Kritiker einer Legalisierung verweisen auf zahlreiche Gesundheitsgefahren, darunter psychische Erkrankungen. Todesfälle, die direkt auf Cannabis zurückgeführt werden, sind selten. Warum will die Regierung Cannabis teilweise legalisieren? Die Ampel-Parteien hatten sich schon in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, "die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken" zu ermöglichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verweist darauf, dass es gescheitert sei, den Schwarzmarkt strafrechtlich zurückzudrängen. Dort werde Cannabis "häufig verunreinigt" angeboten, was zusätzliche Gesundheitsgefahren schaffe. Pro und Contra: Legalisierung von Cannabis – Grund zur Freude? Wie sehen die Legalisierungspläne aus? Im öffentlichen Raum soll der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei bleiben. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Wann soll die Legalisierung kommen? Ursprünglich sollte noch 2023 das Cannabis-Gesetz im Bundestag verabschiedet und auch der Konsum legal werden. In Teilen der SPD gab es jedoch massiven Widerstand gegen das Gesetz. Es musste deshalb nachverhandelt werden. Die Reform soll nun schrittweise in Kraft treten. So soll das Gesetz grundsätzlich ab dem 1. April gelten, die Vorschriften für die Anbauvereinigungen jedoch erst am 1. Juli. Wie viel Cannabis kann ich über die Vereine bekommen? Die Vereine oder Clubs dürfen den Plänen zufolge maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben und 50 Gramm pro Monat. Nur Erwachsene können Mitglieder werden. Sind diese zwischen 18 und 21 Jahre alt, bekommen sie höchstens 30 Gramm pro Monat. Bei ihnen gibt es auch eine Begrenzung für den Gehalt des Rauschmittels THC – er darf nicht über zehn Prozent liegen. Die Cannabis-Vereine dürfen zudem Samen und Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau zuhause weitergeben. Hier sollen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erlaubt sein. Wie sollen Jugendliche und junge Erwachsene geschützt werden? Auch Lauterbach verweist darauf, dass Cannabiskonsum "gefährlich" sei – besonders für Jugendliche und junge Erwachsene, deren Gehirn sich noch bis zu einem Alter von 25 Jahren verändere. Neben der verringerten Abgabemenge bis zum Alter von 21 Jahren hat Lauterbachs Ministerium eine Aufklärungskampagne für diese Zielgruppe gestartet. 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Auswertung vorliegen zu den Auswirkungen der Legalisierung auf den Kinder- und Jugendschutz. Für das komplette Gesetz ist dies nach vier Jahren geplant. Darf in den Clubs auch konsumiert werden? Nein. Erlaubt ist dies nur in einem Abstand von 100 Metern. Dies gilt auch für Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten. Ist auch ein Verkauf über Fachgeschäfte geplant? Mittelfristig ja. Die Bundesregierung will dies aber erst in einer zweiten Stufe und über ein weiteres Gesetz regeln, das sie derzeit vorbereitet. Geplant sind Modellregionen, in denen die Regierung für fünf Jahre auch den kommerziellen Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte testet. Die Modellregionen sollen sich auf bestimmte Kreise und Städte in mehreren Bundesländern erstrecken. Wo diese sein werden, steht noch nicht fest. Entsprechen die Pläne den Koalitionsvereinbarungen? Nein. Diese sind gehen weiter als das neue Gesetz und fordern die bundesweite Abgabe über lizenzierte Geschäfte. Dies hatte ein erster Eckpunkte-Entwurf von Lauterbach auch vorgesehen. Doch die EU-Kommission hatte Bedenken. Könnten die Modellregionen noch zu einem bundesweiten kommerziellen Verkauf führen? Das ist der Plan der Bundesregierung. Sie will mit den Erfahrungen aus den Modellregionen für Gesetzesänderungen auf EU-Ebene werben. Diese sollen dann die ursprünglichen deutschen Pläne doch noch ermöglichen. Lauterbach schließt aber nicht aus, dass die Ergebnisse der Modellprojekte letztlich dagegen sprechen.

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