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Wissenschaftlicher Dienst: Kombinationsabschlag ist verfassungsgemäß (Pharmazeutische Zeitung)

Im Zuge des Spargesetzes müssen Hersteller bei Kombinationstherapien einen Preisabschlag von 20 Prozent gewähren. Die Industrie hält dies für verfassungerechtlich nicht legitim. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht hingegen keinen Grund

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