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Asyl: Neue Beschäftigungsregeln treten im April in Kraft (Die Presse)

Das Tätigkeitsfeld für Asylwerber wird weiter ausgeweitet. Eine Verpflichtung zur Arbeit wird es nicht geben, aber eine Kürzung des Taschengelds ist möglich. Die neuen Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber treten mit April in Kraft. Das teilte

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