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Gütertrennung im Ehevertrag: Das sollten Sie wissen

Gütertrennung vereinbaren Sie durch einen notariellen Ehevertrag. Das ist vor der Heirat, aber auch nachträglich möglich. Gütertrennung ist ein familienrechtlicher Güterstand und wird in einem notariellen Ehevertrag vereinbart. Anders als bei der Zugewinngemeinschaft erfolgt nach Auflösung der Ehe kein Ausgleich des Zugewinns. Das Vermögen der Ehepartner wird bei einer Gütertrennung vollständig getrennt. Ansprüche auf Unterhalt und Versorgungsausgleich bleiben bei einer Scheidung bestehen. Vereinbarung von Gütertrennung im Ehevertrag Vor und nach der Eheschließung sowie in einem laufenden Scheidungsverfahren ist es möglich, in einem Ehevertrag Gütertrennung zu vereinbaren. Beim Notartermin sind im Idealfall beide Partner anwesend, da der Vertrag im beidseitigen Einverständnis geschlossen wird. Eine Vertretung durch einen Partner ist möglich, doch besteht die Gefahr, dass der Vertrag anfechtbar ist. Der Vertrag über die Gütertrennung ist ungültig, wenn ein Partner unangemessen benachteiligt wird. Die Gütertrennung im Ehevertrag schließt den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus. Kosten des Ehevertrags mit Gütertrennung Die Kosten für einen Ehevertrag mit Gütertrennung hängen von verschiedenen Faktoren ab: Vermögen der beiden Ehepartner Aufsetzen des Vertrags durch einen Anwalt oder Notar Kosten für die notarielle Beurkundung Weitere vertragliche Regelungen neben der Gütertrennung Die Kosten fallen umso höher aus, je mehr die beiden Ehepartner besitzen. Die Notar- und Anwaltskosten sind in einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung geregelt. Aufhebung des Ehevertrages Ein Ehevertrag über Gütertrennung kann aufgehoben werden. Dazu ist eine beidseitige Vereinbarung notwendig. Eine einseitige Aufhebung ist nicht möglich. Alternativ ersetzen Sie in beidseitigem Einvernehmen einen bestehenden Ehevertrag durch einen anderen Ehevertrag. Bei der Aufhebung eines Ehevertrags entstehen Kosten. Gründe für Gütertrennung im Ehevertrag Ein Ehevertrag über Gütertrennung ist nicht nötig, wenn einer der beiden Ehepartner Schulden hat. Ein Ehepartner haftet nur dann für die Schulden des anderen, wenn beide gemeinsam unterschrieben haben. Für einen Ehevertrag mit Gütertrennung gibt es verschiedene Gründe: wenn ein Ehepartner selbstständig ist und der Zugewinnausgleich des anderen gefährdet ist wenn sich die Vermögensverhältnisse der beiden Ehepartner stark unterscheiden bei der Aussicht eines Ehepartners, eine Immobilie oder ein hohes Vermögen zu erben wenn beide Partner finanziell unabhängig sein und ihre Vermögenswerte voneinander trennen möchten wenn ein Partner bereits Kinder aus einer früheren Beziehung hat und sie finanziell absichern möchte Gütertrennung beim Tod eines Ehepartners Stirbt einer der beiden Ehepartner bei Gütertrennung, hat der hinterbliebene Ehepartner Anspruch auf Witwenrente . Die Gütertrennung wirkt sich negativ auf das Erbe aus. Neben den Kindern und Enkeln erbt der hinterbliebene Ehepartner ein Viertel. Die Hälfte erbt er neben den Eltern und Geschwistern des gestorbenen Ehepartners. Das Erbe fällt für den hinterbliebenen Ehepartner geringer aus als bei einer Zugewinngemeinschaft. Anders als bei der Zugewinngemeinschaft versteuert der hinterbliebene Ehepartner das komplette Erbe. Lesen Sie hier, wie viel Sie je nach Verwandtschaftsgrad steuerfrei erben können .

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