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Urteil: Resturlaub muss bei Jobende ausgezahlt werden (stol.it)

Laut diesem Urteil dürfen Arbeitgeber den nicht genossenen Jahresurlaub ihrer Angestellten nur dann nicht auszahlen, wenn sie nachweisen können, dass der Arbeitnehmer trotz ausdrücklicher Aufforderung aus eigenem Willen darauf verzichtet hat, den

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