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Strafe für Sophie Karmasin auf zehn Monate bedingt reduziert (derStandard)

Ein Fünf-Richterinnen-Senat des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung der ehemaligen ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin wegen Bestimmung zu wettbewerbsbestimmenden Absprachen bestätigt. Die vom Erstgericht

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