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BGH: Gäste haben Rückerstattungsanspruch bei coronabedingter Hotelsperrung

BGH: Gäste haben Rückerstattungsanspruch bei coronabedingter Hotelsperrung Wer trägt die Kosten von ausgefallenen Reisen wegen des Beherbergungsverbots in der Coronazeit? Das Hotel, urteilt der BGH – auch bei einem nicht stornierbaren Tarif.

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