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Bundessozialgericht: Honorarkürzung bei TI-Verweigerung ist rechtens (Pharmazeutische Zeitung)

Vertragsärzte sind hierzulande grundsätzlich zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) verpflichtet. Verweigern sie sich dagegen, müssen sie Honorarkürzungen hinnehmen. Das hat heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Ein

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