Fragebögen bei Wohnungsbesichtigung: Bei diesen Fragen dürfen Bewerber den Makler belügen
Manche Vermieter übertreiben es mit ihrer Wissbegier. Miet-Bewerber sollten übergriffige Fragen nicht beantworten. Gleichwohl haben Vermieter legitime Gründe, gewisse Fragen zu stellen.