GASTKOMMENTAR - Mord darf nicht verjähren (Neue Zürcher Zeitung) 14.03.2024 09:38 Press24.net Bei Mord besteht heute in der Schweiz eine Verjährungsfrist von dreissig Jahren. Eigentlich sollte Mord aber unverjährbar sein, wie dies auch für andere schwere Straftaten gilt – etwa schwerwiegende Terrorakte oder sexuelle Straftaten gegenüber