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"X bekommt alles“: Ist das Testament auf dem Kneipenblock gültig?

Idealerweise wird der letzte Wille darüber, was nach dem Ableben mit den Vermögenswerten geschehen soll, in einem Testament festgehalten. Bei dessen Erstellung gelten formale Anforderungen. Dennoch kann es ausreichend sein, nur den Spitznamen des Erben zu nennen.

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