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EuGH-Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung mit EU-Recht vereinbar

Wer einen Kreditvertrag vorzeitig kündigt, muss in der Regel der Bank oder Sparkasse eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass dies mit EU-Recht vereinbar ist.

Ein Schild mit der Aufschrift

Wer einen Kreditvertrag vorzeitig kündigt, muss in der Regel der Bank oder Sparkasse eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass dies mit EU-Recht vereinbar ist. [mehr]

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