Steuer-Irrsinn rund um Hafermilch und der Wettkampf der Wirte (Neue Presse) 14.03.2024 14:06 Press24.net Kuhmilch oder Hafermilch: Für die Besteuerung beim To-go-Verkauf macht das einen nicht unerheblichen Unterschied – bei der Kuhmilch werden 7 Prozent, bei der pflanzlichen Variante 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Quelle: Mohssen Assanimoghaddam