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Steuer-Irrsinn rund um Hafermilch und der Wettkampf der Wirte (Neue Presse)

Kuhmilch oder Hafermilch: Für die Besteuerung beim To-go-Verkauf macht das einen nicht unerheblichen Unterschied – bei der Kuhmilch werden 7 Prozent, bei der pflanzlichen Variante 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Quelle: Mohssen Assanimoghaddam

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