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Frauenparkplatz: Wer darf hier parken – und wer nicht?

Frauenparkplatz: Wer darf hier parken – und wer nicht?

Einige Bundesländer haben sogar Quoten dafür: Frauenparkplätze sollen vor Übergriffen und Gewalt schützen. Darf hier also niemand anderes parken? In Großgaragen Baden-Württembergs soll jeder zehnte Stellplatz ein spezieller Frauenparkplatz sein. In Brandenburg sogar jeder dritte. Das schreiben entsprechende Verordnungen vor. Der Name sagt es bereits: Diese Flächen sind speziell für Frauen gedacht. Darf hier kein anderes Auto parken? Welche Regeln gelten? Warum gibt es Frauenparkplätze? Frauenparkplätze sind meist nah am Ausgang, gut einsehbar (von Kamera oder Aufsichtspersonal) und müssen einen Alarmmelder in der Nähe haben. Dadurch sollen sie besseren Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen bieten als ein Stellplatz in der hintersten und dunkelsten Ecke eines Parkhauses. Auch auf Parkplätzen im Freien – etwa vor großen Möbelhäusern – gibt es solche Angebote. Sie werden durch eindeutige Schilder gekennzeichnet. Wer darf auf Frauenparkplätzen parken? Im öffentlichen Raum gilt: Im Grunde darf hier jeder parken. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es nämlich keine Frauenparkplätze – und deshalb auch keine entsprechenden Geldbußen. Natürlich sollte man diese Parkflächen dennoch Frauen überlassen. Ein Muss ist das allerdings nicht. Einem parkenden Auto sieht ohnehin niemand an, wer es abgestellt hat. Wer offensichtlich auf Rücksicht und Anstand pfeift, sollte dafür allerdings keinen Applaus erwarten. Anders ist die Lage in Parkhäusern: Deren Betreiber können in ihrer Hausordnung eigene Regeln festlegen – etwa, dass Frauenparkplätze für Männer tabu sind. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung können sie das Auto abschleppen lassen und Hausverbote aussprechen.

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