Einigung in der Ampel: SPD und FDP verständigen sich bei Mietpreisbremse
Nach langem Ringen haben sich SPD und FDP geeinigt: Die Mietpreisbremse wird verlängert und auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung gibt es Bewegung. Die Ampel-Parteien SPD und FDP haben zu Ermittlungsmaßnahmen im Internet und zum Mietrecht eine Einigung erzielt und damit bei zwei ihrer wichtigsten Streitpunkte einen Kompromiss erzielt. "Die Blockade ist beendet", hieß es am Mittwoch aus der SPD-Fraktion. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb teilte mit: "Die Koalition hat sich auf Kabinettsebene auf das "Quick Freeze"-Verfahren geeinigt." Damit würden Daten ab sofort rechtssicher und anlassbezogen gespeichert. Bestandteil der Einigung sei außerdem die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis 2029. Damit reagiere die Ampel auf die weiterhin schwierige Situation auf vielen Wohnungsmärkten. Beim "Quick-Freeze"-Verfahren werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung – etwa Mord oder Totschlag – besteht. Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist das nicht ausreichend. Sie hatte zuletzt für eine neue, rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation geworben. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag seit Monaten mehr Einsatz von Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der im Koalitionsvertrag dazu vereinbarten Vorhaben auf den Weg gebracht, kritisierten im Februar die Vize-Fraktionsvorsitzenden Verena Hubertz und Dirk Wiese. Die Zeit dränge. Denn die Mietpreisbremse etwa laufe Ende 2025 aus, und die Länder bräuchten eineinhalb Jahre Vorlauf für eine Verlängerung. Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.