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Minister spricht von Meilenstein: Ermittler sollen Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung erhalten

Ermittler sollen künftig beim Verdacht auf eine schwere Straftat Daten wie etwa die IP-Adresse vorübergehend speichern dürfen. Auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren einigt sich die Ampel. Polizeigewerkschaft GdP und Bayern monieren, dass an der Regelung nichts quick sei.

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