Cum-Ex: Olearius scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Die "Süddeutsche Zeitung" durfte aus Tagebüchern des in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Bankiers zitieren. Die Richter in Karlsruhe nehmen seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Die "Süddeutsche Zeitung" durfte aus Tagebüchern des in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Bankiers zitieren. Die Richter in Karlsruhe nehmen seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.