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OTC-Kauf via Amazon-Marktplatz: EuGH-Generalanwalt: OTC-Bestelldaten sind keine „Gesundheitsdaten“ (Deutsche Apotheker Zeitung)

Geht es nach EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar, scheitert der Verkauf rezeptfreier Arzneimittel von Apotheken via Amazon-Marktplatz nicht daran, dass hier möglicherweise sensible Gesundheitsdaten ohne Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden.

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