4000 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken
Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.