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Arbeitsrecht: Eigenmächtiger Einblick in fremde Personalakte rechtfertigt Kündigung (Deutsche Apotheker Zeitung)

Heimlich arbeitsvertragliche Unterlagen einer Kollegin zu fotografieren und dann via WhatsApp an andere Kolleginnen zu schicken, um diese bei ihren Gehaltsverhandlungen zu unterstützen – damit hat sich eine angestellte Apothekerin eine Kündigung

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