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Fischer/Grüne: Neue Verbandsklage ist Meilenstein des österreichischen und europäischen Rechtsschutzes

„Guter Verbraucherschutz bedeutet, dass Rechtsansprüche auf einfachem Weg und kostengünstig umgesetzt werden. Das schafft die neue europäische Verbandsklage, und zwar nicht nur für Österreich, sondern nach Umsetzung für alle EU-Mitgliedstaaten“, sagt die Konsument:innenschutzsprecherin der Grünen, Ulrike Fischer. Österreich hatte auch bisher schon über die Sammelklage österreichischer Prägung ein Instrument, mit dem Schäden von Konsumentinnen und Konsumenten gesammelt werden konnten. Beschwerlich ist bei dieser Konstruktion, dass Ansprüche einzeln an Verbraucherorganisationen abgetreten werden müssen und es keine einheitliche Gerichtszuständigkeit gibt. „Mit der neuen Verbandsklage, die einen Meilenstein der Rechtsdurchsetzung darstellt, können Massenschäden rasch und effizient geklagt werden. Als zuständiges Gericht für alle Verfahren wird im Gesetz, welches Ende Mai 2024 im Justizausschuss behandelt wird, das Handelsgericht Wien genannt“, betont Fischer.

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