Bedrohen, fremdgehen: Wie es zur Verwirkung des Unterhalts kommen kann
LINZ. Der eheliche Unterhalt zielt darauf ab, Einkommensgefälle auszugleichen. Um diesen Unterhaltsanspruch zu verwirken, muss der anspruchsberechtigte Gatte ein »ehezerrüttendes Verhalten« gesetzt haben.