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Entscheidung des Cottbuser Verwaltungsgerichts: Rechtsextremist zum Rechtsreferendariat zugelassen

Eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst könne nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei – so begründete das Verwaltungsgericht Cottbus seine Entscheidung.

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