Zweites Verfahren gegen Höcke wegen verbotener NS-Losung
Weil er eine verbotene NS-Losung verwendet hat, steht Björn Höcke vor Gericht. Bald auch noch ein zweites Mal – weil er den Spruch abermals, wenn auch unvollständig, genutzt hat.
Weil er eine verbotene NS-Losung verwendet hat, steht Björn Höcke vor Gericht. Bald auch noch ein zweites Mal – weil er den Spruch abermals, wenn auch unvollständig, genutzt hat.