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Bürgertest: Lauterbach verlängert Kontrollen (Apotheke-Adhoc)

Unterlagen zu durchführten Bürgertests nach Coronavirus-Testverordnung müssen voraussichtlich bis Ende 2028 aufbewahrt werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe hat das Ministerium nach einem Bericht des „Spiegel“ zur Abstimmung an die anderen

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