Koblenz: Friseurin muss nach missglückter Haarglättung Schmerzensgeld zahlen
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Waschen, schneiden, klagen: Eine Frau aus Rheinland-Pfalz hat von einem Gericht 2500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Ihre Haare waren nach einem Friseurbesuch »unnatürlich strohig«.