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Koblenz: Friseurin muss nach missglückter Haarglättung Schmerzensgeld zahlen (Spiegel)

Weil sie unzufrieden mit dem Ergebnis einer Haarglättung war, hat eine Kundin einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge Anspruch auf Schmerzensgeld von ihrer Friseurin. Die Betreiberin des Friseursalons soll der Geschädigten 2500 Euro bezahlen, wie

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