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Malheur beim Friseur: So teuer kann das werden (Berliner Kurier)

Weil sie unzufrieden mit dem Ergebnis einer Haarglättung war, hat eine Kundin einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge Anspruch auf Schmerzensgeld von ihrer Friseurin. Die Betreiberin des Friseursalons soll der Geschädigten 2500 Euro bezahlen, wie

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