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Bundessozialgericht: Schulbesuch gehbehinderter Kinder notfalls auch per Taxi

Bundessozialgericht: Schulbesuch gehbehinderter Kinder notfalls auch per Taxi

Ein Rollstuhl steht vor einem Klassenzimmer.

Der Schulbesuch ist für gehbehinderte Kinder in Zukunft notfalls auch per Taxi zu erreichen. Das Bundessozialgericht entschied dies nach der Klage einer Schülerin, deren Eltern in einem Schuljahr mehr als 2000 Euro für Taxifahrten selbst bezahlen mussten.

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