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Bundesarbeitsgericht: Kündigungsverbot 280 Tage vor Entbindungstermin (Pharmazeutische Zeitung)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 24. November 2022 klargestellt: Das Kündigungsverbot für schwangere Frauen aus § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Arbeitnehmerinnen

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