World News in German

Sozialhilfe muss gehbehinderten Kindern notfalls Taxi zur Schule zahlen

Sozialhilfe muss gehbehinderten Kindern notfalls Taxi zur Schule zahlen

Ein Rollstuhl steht vor einem Klassenzimmer.

Der Schulbesuch gehört zum Recht auf Teilhabe zur Bildung – das hat das Bundessozialgericht entschieden. Geklagt hatte eine Schülerin, deren Eltern in einem Schuljahr mehr als 2000 Euro für Taxifahrten selbst bezahlen mussten.

Читайте на 123ru.net