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Berufungsklage gegen Verfassungsschutz abgewiesen: AfD darf als extremistischer Verdachtsfall eingestuft werden

Als Verdachtsfall darf die Rechtsaußen-Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Diese Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz ist rechtens, urteilt das OVG Münster.

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