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Verfassungsschutz bekommt Recht: Das Urteil gegen die AfD darf niemanden beruhigen

Der Verfassungsschutz habe die AfD zurecht unter Verdacht, rechtsextrem zu sein, befindet das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Partei dürfte daher bald als ganzes zum Verdachtsfall hochgestuft werden. Dieser Erfolg der wehrhaften Demokratie vor Gericht sollte aber niemanden beruhigen.

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