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Ersatzkassen: Erstmals Antibiotika-Ausschreibung nach ALBVVG-Regelungen (Deutsche Apotheker Zeitung)

Unter Federführung der Techniker Krankenkasse wurden erstmals Rabattverträge für Antibiotika nach den Regelungen des Lieferengpassgesetzes ausgeschrieben und bezuschlagt. Das heißt, es sollten insbesondere auch Wirkstoffproduzenten in der EU

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