Inlandsgeheimdienst vor Gericht: Schlappe für AfD
Oberverwaltungsgericht Münster: Partei zu Recht als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« eingestuft. Revision nicht möglich.
Oberverwaltungsgericht Münster: Partei zu Recht als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« eingestuft. Revision nicht möglich.