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Erstmals Antibiotika-Ausschreibungen gemäß ALBVVG (Apotheke-Adhoc)

Deutsche Krankenkassen haben erstmals nach den Regeln des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) Antibiotika ausgeschrieben. Dabei sollen Hersteller, die ihren Wirkstoff aus Europa beziehen, bevorzugt

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