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Kärntner (43) quälte Kinder seiner Lebensgefährtin

Ein 43-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Quälens der drei Kinder seiner ehemaligen Lebensgefährtin nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3800 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Laut Strafantrag mussten die Kinder hungern, stundenlang in der Ecke stehen, es gab Drohungen und Schläge.

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