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Dermanostic darf keine Apotheke empfehlen (Apotheke-Adhoc)

Dermanostic darf bei der Ausstellung von Privatrezepten nicht mehr auf bestimmte Partnerapotheken hinweisen. Das Landgericht Düsseldorf (LG) untersagte diese Kooperation als Verstoß gegen das Zuweisungsverbot. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

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