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Prozess um verbotene NS-Parole - Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Thüringer AfD-Chef Höcke

Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden soll.

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