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Ärzteparlament positioniert sich zu Sedierungen, Kritik der Zahnärzte (aerzteblatt.de)

Mainz – Die intravenöse Gabe von Sedativa unterliegt dem Arztvorbehalt. Bei einer Delegation an nicht ärztli­ches Personal ist diese nur unter ärztlicher Aufsicht auszuführen. Das haben die Abgeordneten des 128. Deutschen Ärztetags in Mainz

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