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Prozess: Nutzte AfD-Höcke wissentlich Nazi-Parole?

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass es sich bei der Losung „Alles für Deutschland“ um eine verbotene SA-Parole handelt, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Dienstag vor dem Landgericht in Halle.

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