Jugendpsychiatrie darf Patienten künftig bis 25 Jahre weiterbehandeln
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Die Neuregelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben.
Die Neuregelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben.