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Medizinalcannabis: Vernichtung nur mit Doku (Apotheke-Adhoc)

Medizinisches Cannabis fällt nicht mehr unter die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Dennoch greifen für Apotheken bestimmte Vorgaben, die es zu beachten gilt. So sind die Vernichtung und eine entsprechende Dokumentation bei

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