Jugendpsychiatrie: Novelle zur Weiterbehandlung in Kraft (Volarberg Online)
Jugendliche, die an psychischen Störungen leiden, können zukünftig auch nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres von Kinder- und Jugendpsychiatern sowie Pädiatern weiter versorgt werden. Eine Novelle der Ausbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte, die