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Jugendpsychiatrie: Novelle zur Weiterbehandlung in Kraft (Volarberg Online)

Jugendliche, die an psychischen Störungen leiden, können zukünftig auch nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres von Kinder- und Jugendpsychiatern sowie Pädiatern weiter versorgt werden. Eine Novelle der Ausbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte, die

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