Jugendpsychiatrie darf Patienten länger behandeln
Jugendliche und junge Erwachsene dürfen künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag von der Kinder- und Jugendpsychiatrie weiterbehandelt werden. Am heutigen Mittwoch ist eine entsprechende Novelle für Ärztinnen und Ärzte in Kraft getreten. Davon betroffen sind auch Kinderärzte.