Sieben Monate bedingt für Komplizin bei Love-Scam
Bei der Urteilsverkündung brach die Angeklagte in heiße Tränen aus, als sie sieben Monate Haft bekam. Die Richterin musste ihr noch einmal erklären, dass es sich nur um eine bedingte Strafe handelte. Die Linzerin (30) hatte bei einem Liebesbetrug, einem sogenannten „Love-Scam“, ihr Konto für Überweisungen zur Verfügung gestellt.