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BfArM: Doch keine Doku für vernichtetes Cannabis (Apotheke-Adhoc)

Obwohl Medizinalcannabis bereits seit Anfang April nicht mehr unter die Regelungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) fällt, gibt es noch immer Unklarheiten. Nun stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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