Trotz Bedenken: HR muss Wahlwerbung der „Partei“ ausstrahlen
Die Werbung enthält ein Lied, in dem es um Sex mit Gewalt und gegen Bezahlung geht. Doch das Gericht bewertete nicht nur den Jugendschutz.
Die Werbung enthält ein Lied, in dem es um Sex mit Gewalt und gegen Bezahlung geht. Doch das Gericht bewertete nicht nur den Jugendschutz.